Das alte Amtsgericht
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze, wurden bestehende Gerichte des Großherzogtums aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht hier, war dem Landgericht und dem Oberlandesgericht untergeordnet. Hier bestand 1880 eine Richterstelle.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Zuordnung der Amts- und Landesgerichte neu geregelt. Zu Zeiten der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und es wurden einheitliche Kreisgerichte gebildet. Da der Ort in dem das Gericht steht keine Kreisstadt war wurde es geschlossen. Auch nach dem Zusammenbruch der DDR wurde das Amtsgericht hier nicht wieder eröffnet. Das Gebäude wurde stattdessen in Wohnungen aufgeteilt worden, die bis Anfang der 1990er Jahre bewohnt waren. Danach stand es leer. Warum die Wohnungen aufgegeben wurden konnten wir nicht rausfinden. Nach über 30 jährigen Leerstand fand sich nun ein Investor, der dem alten Deckmalgeschützten Gebäude wieder Leben einhaucht. Es Wird saniert und es werden wieder neue Wohnungen errichtet.



















































